Allgemeine Bedingungen für den Bauch
1. Umfang
Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Relais de la Sarvaz SA, Saillon.
2. Abschluss des Vertrags
Mit dem Erhalt einer schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder mündlichen Buchungsbestätigung und der Aushändigung einer Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Einrichtung zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil einer Buchung. Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich. Wenn Sie um eine Anzahlung gebeten wurden und die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, kann das Relais de la Sarvaz über den reservierten Platz verfügen. Eine Buchungsbestätigung kann bei Ihrer Ankunft verlangt werden.
a. Buchung durch Jugendliche
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, die eine Reservierung vornehmen, müssen bei ihrer Ankunft eine schriftliche Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters für ihren Aufenthalt vorlegen. Ohne diese Genehmigung ist die Relais de la Sarvaz SA berechtigt, das von dem Jugendlichen gebuchte Objekt ohne Entschädigung an einen Dritten zu vermieten. Wir behalten uns das Recht vor, die Buchung zu akzeptieren oder abzulehnen.
3. Spezieller Wunsch für eine Unterkunft oder einen Stellplatz
Ein Sonderwunsch für eine Unterkunft oder einen Stellplatz wird nach Möglichkeit erfüllt. Der Campingplatz behält sich jedoch das Recht vor, die Nummer einer Unterkunft oder eines Stellplatzes jederzeit zu ändern und einen gleichwertigen Stellplatz zuzuweisen. Eine eventuelle Änderung des Platzes berechtigt nicht zu einem Preisnachlass oder einer Rückerstattung.
4. Mindestaufenthaltsdauer
MIETUNTERKÜNFTE
a. Zimmer Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Eidgenössisches Fasten und Kastanienfest: Aufenthalt von mindestens 3 Nächten.
b. Schlafsäle Keine Mindestaufenthaltsdauer
c. Chalets zur Vermietung:
a. Juli und August: Mindestaufenthalt von 7 Nächten
b. Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Eidgenössisches Fasten und das Kastanienfest: Aufenthalt von mindestens 3 Nächten Relais de la Sarvaz SA Route de Fully 100 1913 Saillon
CAMPING
a. Zelt-, Classic- und Luxus-Stellplätze: keine Mindestaufenthaltsdauer
b. Komfort- und Premium-Stellplätze: Mindestaufenthaltsdauer: 2 Nächte
5. Check-in | Check-out
MIETUNTERKÜNFTE
a. Zimmer
Sofern nicht anders vereinbart, stehen die Zimmer ab 14.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Die Zimmer müssen vom Gast bis spätestens 11.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt werden. Bei verspäteter Abreise kann die Unterkunft bis zu 50% des Übernachtungspreises in Rechnung stellen. Bei einer verspäteten Abreise von mehr als zwei Stunden kann die Unterkunft 100% des Übernachtungspreises in Rechnung stellen.
b. Schlafsäle
Sofern nicht anders vereinbart, stehen die Schlafsäle ab 14.00 Uhr am Ankunftstag zur Verfügung. Sie müssen vom Gast bis spätestens 11.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt werden. Die Bettwäsche muss abgezogen und auf den Boden gelegt werden. Die Zimmer und Gemeinschaftsräume müssen aufgeräumt sein und alle Beschädigungen oder Brüche müssen am Tag der Ankunft an der Rezeption gemeldet werden. Bei verspäteter Abreise kann die Unterkunft bis zu 50% des Übernachtungspreises in Rechnung stellen. Bei einer verspäteten Abreise von mehr als zwei Stunden kann die Unterkunft 100% des Übernachtungspreises in Rechnung stellen.
c. Chalets zur Vermietung
Sofern nicht anders vereinbart, stehen die Mietchalets am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung (Juli und August: 16.00 Uhr). Sie müssen vom Kunden bis spätestens 10.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt werden. Bei Ihrer Abreise bitten wir Sie, das Chalet aufzuräumen, das Geschirr zu spülen und wegzuräumen, den Müllsack zu entleeren und in den dafür vorgesehenen Container am Eingang des Campingplatzes zu werfen. Alle Beschädigungen oder Brüche müssen der Rezeption am Tag der Ankunft mitgeteilt werden. Bei einer verspäteten Abreise bis zu zwei Stunden kann die Einrichtung bis zu 50 % der Übernachtungskosten berechnen. Bei einer verspäteten Abreise von mehr als zwei Stunden kann die Unterkunft 100% des Übernachtungspreises in Rechnung stellen. Relais de la Sarvaz SA Route de Fully 100 1913 Saillon
CAMPING
a. Zeltplätze, klassische und luxuriöse Plätze
Sofern nicht anders vereinbart, stehen die Zeltplätze, klassischen Plätze und Luxusplätze ab 14.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sie müssen vom Kunden bis spätestens 12.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt werden. Bei einer verspäteten Abreise bis zu zwei Stunden kann die Unterkunft bis zu 50 % des Übernachtungspreises in Rechnung stellen. Bei einer verspäteten Abreise von mehr als zwei Stunden kann die Unterkunft 100 % des Übernachtungspreises in Rechnung stellen.
b. Komfort- und Premiumplätze
Sofern nicht anders vereinbart, stehen die Komfort- und Premiumplätze ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sie müssen vom Kunden bis spätestens 10.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt werden. Bei einer verspäteten Abreise bis zu zwei Stunden kann die Unterkunft bis zu 50 % der Übernachtungskosten in Rechnung stellen. Bei einer verspäteten Abreise von mehr als zwei Stunden kann die Unterkunft 100 % des Übernachtungspreises in Rechnung stellen.
6. Vorauszahlung / Kaution
Die Unterkunft ist bei Vertragsabschluss berechtigt, vom Gast eine Vorauszahlung oder eine Kaution zu verlangen, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie oder in bar bei Ihrer Ankunft. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
Das Haus ist auch berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine Vorauszahlung für bestehende und zukünftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Bargeld in CHF oder EURO, Maestro, Postcard, Visa, Mastercard sowie Reka-Schecks.
Bei Zahlung auf Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug kostet jede Mahnung CHF 20.00.
7. Endabrechnung / Rechnung für den Aufenthalt
Der Kunde verpflichtet sich, die Endabrechnung bei seiner Ankunft zu begleichen.
8. Verspätete Ankunft, verspätete Ankunft oder Nichterscheinen
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie an einem anderen als dem im Vertrag vereinbarten Tag anreisen. Wenn Sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Ankunftsdatum ankommen, wird die Buchung als storniert betrachtet. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge nicht zurückerstattet. Relais de la Sarvaz SA Route de Fully 100 1913 Saillon
9. Vorzeitige Abreise
Im Falle einer vorzeitigen Abreise ist der Betrag für die gesamte Dauer des gebuchten Aufenthalts zu zahlen.
10. Preise und Ermäßigungen
Wir verfolgen einen dynamischen Preisansatz, der sich je nach Angebot und Nachfrage verändert. Um den individuellen Preis für Ihren zukünftigen Urlaub zu erfahren, besuchen Sie bitte unsere Website http://www.sarvaz.ch oder wenden Sie sich an einen unserer Mitarbeiter. Es werden keine Rabattkarten akzeptiert.
11. Stornierung
Die Stornierung Ihrer Buchung muss schriftlich bei uns eingehen. Für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Tag maßgeblich, an dem Ihre schriftliche Stornierung beim Campingplatz eingeht. Bei einer Stornierung werden die folgenden Gebühren erhoben:
MIETUNTERKÜNFTE
a. Bis zu 10 Tage vor dem Ankunftsdatum: CHF 0
b. Zwischen 10 und 7 Tagen vor dem Ankunftsdatum: 50% des Gesamtbetrages
c. ab 6 Tage vor dem Ankunftsdatum: 100% des Gesamtbetrages
Wenn die gebuchte Unterkunft zu den in Ihrer Buchung vorgesehenen Terminen weitervermietet werden konnte, erstatten wir Ihnen den gezahlten Betrag.
CAMPING
a. Bis zu 3 Tage vor dem Ankunftsdatum: CHF 0
b. Bis zu 2 Tage vor dem Ankunftsdatum: 50 % des Gesamtbetrages
c. ab 1 Tag vor dem Ankunftsdatum: 100% des Gesamtbetrages
Wenn der gebuchte Stellplatz zu den in Ihrer Buchung vorgesehenen Terminen weitervermietet werden konnte, erstatten wir Ihnen den gezahlten Betrag. Relais de la Sarvaz SA Route de Fully 100 1913 Saillon
12. Haustiere
MIETUNTERKÜNFTE
Sie sind in den Mietunterkünften wie Zimmern, Schlafsälen und Chalets nicht erlaubt.
CAMPING
Haustiere sind auf dem Campingplatz und auf den Stellplätzen erlaubt. Die Eigentümer müssen jedoch dafür sorgen, dass sie andere Camper nicht belästigen und den Campingplatz und die Infrastruktur nicht verschmutzen. Haustiere sind in den Sanitäranlagen und im Schwimmbad nicht erlaubt. Es ist verboten, Tiere unbeaufsichtigt oder eingesperrt in Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten auf dem Campingplatz zu lassen. Hunde und Katzen müssen auf den Stellplätzen und auf dem gesamten Campingplatz immer an der Leine gehalten werden. Taschen für diese Bedürfnisse sind an mehreren Stellen auf dem Campingplatz erhältlich.
13. Campingplatzordnung
Um den Aufenthalt für alle Gäste so angenehm wie möglich zu gestalten, gibt es eine Campingplatzordnung, in der die wichtigsten Regeln, die es einzuhalten gilt, aufgeführt sind.
14. Verantwortung des Kunden
Die Gäste haften für alle Schäden oder Diebstähle, die von ihnen, den minderjährigen Personen, die unter ihrer Verantwortung stehen, verursacht werden.
Im Wallis werden Müllsäcke besteuert. Sie sind im Geschäft zum Preis von CHF 0.95/17L erhältlich. Glas, PET und Metall sind in den Sortierkästen zu entsorgen. Bitte respektieren Sie die Umwelt und trennen Sie Ihren Abfall.
15. Datenschutz
Die Einrichtung verpflichtet sich, bei der Verarbeitung aller Kundendaten und der Nutzungsdaten der Kunden die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Die Daten der Kunden werden nur zur Maximierung der Betriebssicherheit verwendet. Die Nutzung des Internets durch die Gäste in der Einrichtung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Einrichtung übernimmt keine Garantie für die Sicherheit, Verfügbarkeit und Funktionalität der Hardware und Software der Einrichtung. Die Bereitstellung des Internetsignals in der Einrichtung ist nicht Teil des Preises für die Unterkunft oder den Stellplatz - die Einrichtung stellt diese Dienstleistung freiwillig und kostenlos zur Verfügung - daher hat der Gast keinen Anspruch auf eine permanente Internetverbindung. Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Datenschutzerklärung“, das auf unserer Website oder auf Anfrage erhältlich ist. Relais de la Sarvaz SA Route de Fully 100 1913 Saillon
16. Unbezahlte Rechnungen
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Nichtzahlung von Leistungen eine strafbare Handlung gegen das Vermögen darstellt (Betrug).
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Verträge, die unter diesen AGB mit der Einrichtung geschlossen werden, findet ausschließlich das Schweizer Recht Anwendung. Die Parteien vereinbaren, dass der ausschließliche Gerichtsstand Saillon, Schweiz, ist.
18. Gültigkeit
Gültig ab dem 1. Januar 2024